Behandlung bei Prostatavergrößerung (BPH) - Operation

Operative/instrumentelle Verfahren

Wann muss man operieren?

Ein zwingender Grund zur Operation besteht bei Harnwegsinfekt, akuter Harnverhaltung und sichtbarer, medikamentös nicht beherrschbarer Hämaturie, jeweils bei wiederholtem Auftreten; außerdem z. B. bei erheblicher Behinderung des Harnabflusses, Harnblasensteinen ßen Ausstülpungen der Harnblasenwand.

Mäßige (IPSS 17-19 Pkt.) bis starke Beschwerden (IPSS 20-35 Pkt.) oder eine Restharnmenge über 100 ml sind kein zwingender Grund zur Operation. Gleiches gilt beispielsweise für einen max. Harnfluss unter 15 ml pro Sekunde.

Was sind die bekanntesten Verfahren?

Eingesetzt werden eine Fülle von operativen Verfahren. Sie unterscheiden sich im Zugangsweg (z. B. transurethral, d. h. durch die Harnröhre), in den verwendeten Instrumenten (z. B. Laser) und in der Art der Beseitigung

Als chirurgische Therapieoption wird zumeist die Transurethrale Prostataresektion (TUR-P) eingesetzt. Mit Hilfe eines Operationsspiegels, der durch die Harnröhre bis zur Prostata vorgeschoben wird, schneidet der Operateur Prostatagewebe aus, das dann über den Schaft des Instrumentes herausgespült wird.

Trotz technisch-medizinischer Weiterentwicklungen (wie beispielsweise Laserverfahren, transurethrale Mikrowellenthermotherapie oder transurethrale Nadel-Ablation) ist die TUR-P-Methode bei der chirurgischen Therapie weiterhin das Standardverfahren.

Bei bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei sehr stark vergrößerter Prostata, wird nach wie vor traditionell durch einen offenen Zugang durch die Bauchdecke operiert.